Bitte
denkt daran!
Sachkundenachweis
Seit
dem 01. September 2008 ist das neue Tierschutzgesetzt der
Schweiz gültig, es schreibt einem neuen Hundehalter
theoretischen, als auch praktischen Unterricht vor, damit
so schlimme Beissunfälle in Zukunft nicht mehr vorkommen.
Den
theoretischen Unterricht muss von denjenigen Hundehaltern
besucht
werden, welche noch keinen Hund auf ihren Namen eingelöst
hatten.
Der theoretische Teil muss vor der Übernahme des Welpen
absolviert werden.
Dafür bekommen Sie eine Bestätigung - bitte bringen
Sie diese Bestätigung Ihrem
Züchter mit, dann weiss er auch woran er ist!
Eine Garantie, dass so schlimme Unfälle nicht wieder
passieren, kann es niemals geben - jeder Hundehalter kann
aber dazu beitragen die Risiken zu minimieren.
Wir
appelieren an die Vernunft und an den "gesunden Menschenverstand"
Hier
finden Sie aktuelle Infos: www.bvet.admin.ch